Der Umfang der von PB Switzerland AG (folgend "PB") geschuldete IntelliLink/Portophon-Dienstleistung ergibt sich aus nachfolgenden Leistungszusagen und -bedingungen dieses Service-Leistungsscheins, aufs dem Auftrag und der im Auftrag gewählten Vertragsart sowie im Übrigen aus den allgemeinen Geschäftsbedingungen von PB und der Betriebsanleitung bzw. Systemspezifikation.
1. Vertragsarten und Definitionen
1.1 Vertragsarten:
ILINK: Jahres-Standard-Anwendergebühr für IntelliLink-Produkte
SBOL: Jahres-Standard-Anwendergebühr für kleine Modelle jeweils nur für bestimmte Modelle
SMOL: Jahres-Standard-Anwendergebühr für grosse Modelle
PA2: Prozentuale Abrufgebühr mit festgelegtem Mindestbetrag pro Abruf, monatliche Lastschrift.
PAPP: Feste Abrufgebühr pro Abruf, monatliche Lastschrift (nur für bestimmte Modelle).
1.2 Servicegeschäftszeiten: Montag bis Freitag, ohne gesetzliche Feiertage (Servicetage), je 8:00 – 16:00 Uhr.
2. Leistungsumfang
2.1 Zugang zu den IntelliLink Internetstrukturen (gemäss Betriebsanleitung und Systemspezifikationen)
Bereitstellung des Download-Angebots von
Betriebssoftware: UIC, unter Geltung der allgemeinen Lizenzbestimmungen von PB;
Entgeltstrukturen: aktuelle Daten aller relevanten Versanddienste, inkl. Gebühren- oder Leistungsänderungen;
Zusatzfunktionalitäten: gemäss gesonderter Vereinbarung im Auftrag, z.B. Leistungs- und Gebührenvergleich aller Versanddienste / Vorschlag der preisgünstigsten Versandmöglichkeit; Kostenstellenerfassung; zusätzliche Werbestempel und Slogans; Versandwegverfolgung mittels Tracking-Code und Empfangsbestätigung, etc.;
Automatisierte Aktualisierung: Entgeltstrukturen und neueste IntelliLink Bediensoftware, aktualisiert jeweils bei kundenseitigem Verbindungsaufbau über Modem und Internet zum IntelliLink-Server;
Portophon-Schnittstelle: Möglichkeit der Porto-Abbuchung (Wertvorgaben) vom Portophonkonto des Kunden bei PB; ein Portoab-ruf über Modem ist an 7 Tagen und 24 Stunden in der Woche möglich
Bedienschrittautomatisierung: Bis zu 10 häufig vorkommende Arbeiten sind programmierbar.
2.2 Telefonberatung während der Servicegeschäftszeitenzeiten
Telefonische Unterstützung in Fragen der sachgerechten Nutzung der Betriebssoftware und Fragen der Portovorgaben. Die Tel.-Nr. / E-Mail-Adresse finden Sie im Internet unter: www.pitneybowes.ch/Kundenservice/kundenservice-category.shtml
2.3 Kommunikation mit der Schweizer Post
Postrelevante, mit dem Service zusammenhängende Kommunikation wie z.B. Veranlassung der Einzüge abgerufener Wertvorgaben, Berichter-stattung, Einholen der Postgenehmigung, etc. und die Erfassung der entsprechenden Kundendaten übernimmt PB.
3. Laufzeit des IntelliLink/Portophon-Service
Beginn: 2 Tage nach Absendung des Gerätes bei allen Vertragsarten.
Dauer: Unbefristet. Laufzeit der ersten Vertragsperiode (Mindestlaufzeit): 12 Monate.
Abmeldung: Die totale Ausserbetriebnahme oder Stillegung des Frankiersystems kann nur mit dem Abmeldeformular der Schweizer Post durch PB erfolgen. Dafür entstehende Kosten werden von PB separat berechnet.
4. Leistungsvoraussetzungen
4.1 Kundenseitige Obliegenheit: Modem-Bereitstellung mit entsprechendem analogen Telekommunikationsanschluss.
4.2 Bei Neuanmeldung eines IntelliLink Systems bzw. Portophon-Frankierwerks: Genehmigung der Schweizer Post für die Freistempelung nach de-ren Bedingungen; andernfalls wird die Vereinbarung über den IntelliLink/Portophon-Service hinfällig.
4.3 Bei den Vertragsarten PA2 und PAPP: Ermächtigung zur Lastschrift im Abbuchungsauftragsverfahren (Auftrag des Kunden an seine Bank, Lastschriften von PB einzulösen), oder ersatzweise in Ausnahmefällen im Einzugsverfahren. Bei Widerruf der Ermächtigung zur Lastschrift ohne unverzügliche Neuerteilung, besteht die Möglichkeit zur Vertragsart SMOL zu wechseln. Für die Zeit, in der keine aktuell gültige Ermächti-gung zur Lastschrift vorliegt, sind die Leistungspflichten von PB suspendiert. Lastschriftbelege gelten als Rechnung; eine separate Rechnung kann aus Kostengründen nicht erstellt werden.
Hinweis: IntelliLink Systeme und Portophon-Frankierwerke können nur benutzt werden, wenn und solange an der Dienstleistung des Intelli-Link- und Portophon-Service teilgenommen wird sowie die Bedingungen dieses Services eingehalten werden..
5. Sperrung
Verzug mit der Anwender- und/oder Abrufgebühr oder - unter der Vertragsart PA2 oder PAPP - die Nichteinlösung einer Lastschrift oder die Nichterteilung bzw. der Widerruf der Ermächtigung zur Lastschrift, berechtigen PB zur Sperrung des Zugriffs auf IntelliLink und/oder zur Sperrung weiterer Portoabrufe jeweils bis zum Ausgleich der Gebühren.
Stand: 04/2008